Sonntag, 08.05.2011 - 22:00 Uhr

Aspekte der Allergenkennzeichnung nach nationalen und europäischen Vorschriften

Vortrag von RA Joachim Bergmann , Gründungs‐ und Seniorpartner der Kanzlei ZENK Rechtsanwälte Hamburg

Abstract 

Die Europäische Union will das Recht der Verbraucher auf Information noch stärker als bisher durchsetzen und sicher stellen, dass die Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel, insbesondere durch Angabe aller Zutaten in der Etikettierung, in angemessenem Umfang informiert werden, um unerwünschte gesundheitliche Risiken meiden zu können. Einen Beitrag zum hohen Gesundheitsschutzniveau leistet dabei die nationale und europäische Gesetzgebung zur Lebensmittelkennzeichnung: Seit 2005 müssen viele Zutaten mit allergenem Potential ‐ auch in kleinsten Mengen ‐ zwingend im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Einen auf dem Lebensmittel angebrachten gesonderten Warnhinweis für Allergene gibt es allerdings nicht. Der Verbraucher hat weiterhin die Aufgabe, sich selbstständig und eigenverantwortlich aus dem Zutatenverzeichnis eines Lebensmittels oder über sonstige Quellen zu informieren und somit ein mögliches individuelles Gesundheitsrisiko auszuschalten. Aber selbst eine vorschriftsgemäße Kennzeichnung gewährleistet keinen absoluten Schutz. Einerseits können auch bei sorgfältigster Produktion Spuren von Allergenen in Lebensmitteln zu finden sein, andererseits sind von den kennzeichnungsrechtlichen Vorschriften nur die häufigsten Allergene erfasst. Im Zusammenspiel zwischen Wissenschaft, Lebensmittelunternehmen und Verbrauchern ergeben sich daher immer neue Anforderungen an eine sichere und sinnvolle Allergenkennzeichnung. 

Der Sprecher 

Joachim Bergmann, spezialisiert auf Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Handels- und Wirtschaftsrechts sowie des Lebensmittel- und Umweltrechts, ist Gründungs‐ und Seniorpartner der Kanzlei ZENK Rechtsanwälte Hamburg. Er arbeitet seit mehreren Jahrzehnten aktiv in zahlreichen Verbänden und Institutionen des Lebensmittel‐ und sonstigen Wirtschaftsrechts, unter anderem beim Dachverband der gesamten Lebensmittelwirtschaft, dem BLL e.V. (u.a. VP im Vorstand, Mitglied des Kuratoriums und des Wissenschaftlichen Beirat "Recht“, Vorsitzender des Rechtsausschusses) mit. Er ist Mitglied im Präsidialrat des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.