Donnerstag, 25.10.2012 - 16:15 Uhr

EU-Einfuhrkontrolle von tierischen Erzeugnissen am Beispiel des Hamburger Hafens

Vortragsreihe Winter 2012/2013

Vortrag von Dr. med.vet. Ute Gramm

Veranstaltungsort



Hörsaal ESA1 West (Raum 221)
Universität Hamburg
Edmund-Siemers-Allee 1
20146 Hamburg

Abstract

Die Realisierung des EU-Binnenmarktes am 01.01.1993 führte nicht nur zu einem freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, sondern bedingte gleichfalls einschneidende Veränderungen in der Einfuhrkontrolle von lebenden Tieren, tierischen Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischen Ursprungs: Systematische Kontrollen von Warenbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten wichen nicht diskriminierenden Stichprobenkontrollen am Bestimmungsort, wohingegen die Kontrollen von Sendungen aus Ländern außerhalb der EU, den so genannten Drittländern, EU-weit vereinheitlicht wurden.

Heute unterliegt daher jede Einfuhr von Rindfleisch aus Argentinien, von Milchpulver aus Neuseeland ebenso wie die Einfuhr von Tunfisch aus Indonesien oder Honig aus Mexiko denselben Bedingungen bei Einfuhr in die EU, egal ob diese über auf dem Seeweg über Piräus oder Rotterdam oder einen der europäischen Flughäfen bzw. Landgrenzen erfolgt. Zu Realisierung dieses so genannten Außengrenzenkontrollregimes wurden an allen wichtigen EU-Eingangsorten Kontrolleinrichtungen, die Grenzkontrollstellen, geschaffen, welche von der Europäischen Kommission zugelassen und regelmäßig überprüft werden.

Bei der Einfuhrkontrolle sind die größtenteils auf EU-Ebene festgelegten lebensmittel- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen zu überprüfen. Sofern die Kontrolle der Sendung ohne Beanstandung bleibt, stellt das tierärztliche Personal der Grenzkontrollstelle das Gemeinsame Dokument für die Einfuhr, GVDE, aus, womit das Lebensmittel in der gesamten EU verkehrsfähig wird.

Der Arbeit der Grenzkontrollstelle obliegt daher eine große Verantwortung für den Verbraucherschutz und der Abwehr von Tierseuchen in der EU – bei der routinemäßigen Kontrolle auf Tierarzneimittelrückstände und Kontaminanten ebenso wie im Falle von Schutzmaßnahmen nach dem Reaktorunfall in Fukushima, Japan.

Am Beispiel der Kontrolle im Hamburger Hafen erläutert der Vortrag die veterinärrechtlichen Verfahren bei der Einfuhr von tierischen Lebensmitteln und berichtet von den Erfahrungen aus der Praxis.

Frau Dr. Ute Gramm leitete von 2007-2009 und in 2011 die Arbeitsgruppe Ein-, Aus- und Durchfuhr der deutschen Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). Zudem ist Frau Dr. Gramm seit 2003 Bundesratsvertreterin in den EU-Kommissionsarbeitsgruppen Veterinärkontrollen und TRACES in Brüssel und seit 2007 Referentin für die veterinärrechtliche Grenzkontrolle sowie die Ein- und Durchfuhr von Lebensmitteln in der Abteilung für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in der BGV Hamburg.

Email: ute.gramm@bgv.hamburg.de